MÄNGELMELDUNG
Sie haben einen Mangel in Ihrer Wohnung ? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Senden Sie uns eine E-Mail, in der Sie uns Ihren Namen, Ihre Anschrift und eine aktuelle Telefonnummer mitteilen. Teilen Sie uns möglichst genau mit, in welchem Raum es welchen Mangel gibt und seit wann dieser besteht. Wir beauftragen umgehend eine zuständige Fachfirma, welche sich zeitnah bei Ihnen für eine Terminierung melden wird.
In Notfällen (Wochenende oder in der Zeit von 18 bis 8 Uhr) wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Hausflur aushängenden Nummern der einzelnen Firmen und senden uns gleichzeitig eine Mail, damit wir über den Vorgang informiert sind.
Sie wollen einen Mangel melden, damit dieser schnell behoben wird? Dann senden Sie uns die ausgefüllte Mängelanzeige oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir werden uns umgehend um die Bearbeitung kümmern.
KÜNDIGUNG
Sie möchten Ihre Wohnung kündigen? Benutzen Sie das Formular und senden Sie uns die Kündigung unterschrieben per Post zu.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Mit dem Tag des Zugangs der Kündigung bei uns, beginnt der Lauf der Kündigungsfrist. Soll der Monat, in dem die Kündigung zugeht, für die Berechnung der Kündigungsfrist mit berücksichtigt werden, muss uns die Kündigungserklärung im Original spätestens am dritten Werktag dieses Monats zugegangen sein.
Wir weisen darauf hin, dass bei 2 Mietern beide Mietparteien kündigen müssen. Ein Mieter alleine kann die Wohnung nicht kündigen. Bei Auszug eines Mieters muss eine Vereinbarung darüber getroffen werden, dass ein Mieter allein in der Wohnung verbleiben kann. Hierfür sind Nachweise nötig. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.
UNTERVERMIETUNG
Eine Untervermietung ist immer genehmigungspflichtig. Sollten Sie eine untervermieten, ohne die Genehmigung einzuholen, kann dies ein Kündigungsgrund des Mietverhältnisses darstellen. Sie sollten daher zeitnah einen Antrag auf Untervermietung bei uns stellen. Gern können Sie das vorgegebene Formular dafür nutzen. Wir weisen jedoch schon jetzt daraufhin, dass im Einzelfall darüber entschieden wird, ob ein Untermietzuschlag fällig wird. Sie sollten mit Ihrem Untermieter einen Untermietvertrag schließen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Untermieter eine vertragliche Beziehungen ausschließlich mit Ihnen hat. Ihr Vermieter ist nicht seine Vertragspartei.